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Indiziert: Call of Duty: Modern Warfare 2 und Left 4 Dead 2 auf dem Index - Beschlagnahmung droht
10.12.2009 - 19:41 von DK-Calgar
Call of Duty: Modern Warfare 2 und Left 4 Dead 2 wurden von der BPjM gemäß §23 Abs. 5 des JuSchG vorläufig in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen.
Left 4 Dead 2 ist - ebenso wie Modern Warfare 2 - ab sofort auf dem Index.
Wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien heute bekannt gab, ist die US-Version von Call of Duty: Modern Warfare 2 ab sofort indiziert. Dasselbe gilt für die EU-Fassung von Left 4 Dead 2. Beide Spiele dürfen ab sofort nicht mehr beworben werden, sind aber für Volljährige noch verfügbar - solange der entsprechende Händler die US- und EU-Versionen noch anbietet. Die deutschen Versionen der Spiele sind von der BPjM-Maßnahme nicht betroffen.
Update vom 3. Dezember 2009:
Wie golem.de berichtet, droht den US-Versionen von Call of Duty: Modern Warfare 2 und Left 4 Dead 2 sogar die Beschlagnahmung. Die BPjM hat die beiden Titel in den Listenteil B des Index aufgenommen. Das bedeutet, die BPjM hält es für angebracht, ein strafrechtliches Verbreitungsverbot nach Paragraf 131 des StGB auszusprechen - wegen "Verherrlichung oder Verharmlosung" von Gewalt. Die entgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen. Sollte diesem Antrag jedoch stattgegeben werden, dürften keine Importversionen mehr in Deutschland verkauft werden, auch nicht an Erwachsene. Die deutschen Versionen sind davon nicht betroffen.
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